Für eine saubere Umwelt
Unsere Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
Vor dem Hintergrund steigender Umweltanforderungen und Realisierung einer umweltverträglichen Betriebsführung erfolgte die Zertifizierung gemäß Entsorgungsfachbetriebsverordnung.
Mit der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gewährleistet das Unternehmen Schultz Recycling GmbH, die ordnungsgemäße Entsorgung, die Fach- und Sachkenntnis, die Zuverlässigkeit und Haftungsabsicherung im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten.
Im Folgenden sind die für die Firma Schultz Recycling GmbH bedeutsamen umweltrechtlichen Regelungen aufgeführt. Auf diesen erfolgten Genehmigung der einzelnen Bereiche. Die zu den Gesetzen gehörenden untergesetzlichen Regelungswerke wie auch länderspezifische Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften sind hier nur zum Teil aufgeführt.
- Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (Krw-/AbfG)
- Nachweisverordnung (NachwV)
- Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung (AbfKoBiV)
- Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
- Transportgenehmigungsverordnung (TgV)
- Altautoverordnung (AltautoV)
- Altholzverordnung (AltholzV)
- Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV)
EfB-Zertifikat Schultz Recycling GmbH – 2024
Ausgestellt von der BFUB CERT Umweltprüfungsgesellschaft mbH